Vorgeschichte

Am 22. 10. 2018 fasste der Gemeinderat unter TOP 11 den Beschluss, die Gemeinde solle „gemeinsam mit der Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH einen städtebaulichen Wettbewerb“ ausloben. Das Baugebiet sollte folgende Struktur haben:

  • ca. 40 % verdichteter Geschosswohnungsbau (Kreisbaugesellschaft Tübingen)
  • ca. 40 % Einfamilienhäuser / Reihen- / Kettenhäuser (für Einzelbauherren)
  • ca. 20% Flächen für Baugemeinschaften (min. für drei Baugruppen).

Gleichzeitig erhielt die Kreisbaugesellschaft mbH „zur Errichtung von Geschosswohnungsbau (davon min. 25 % öffentlich geförderter Wohnraum) die Option, ca. 40% der künftigen gemeindeeigenen Wohnbauflächen gemäß dem Wettbewerbsergebnis zu erwerben“. Zugleich wurde der Kreisbau zugesichert, ihren Baugrund für 400€/qm erwerben zu können.

Soweit die dürren Fakten. Man muss schon ein wenig genauer hinschauen, um zu erahnen, was dahinter steckt. Dass hier Vorgespräche und Verabredungen stattgefunden haben, ist klar, aber es macht doch stutzig, dass die Kreisbau GmbH alle „wesentlichen Kosten des städtebaulichen Wettbewerbs“ übernommen hat (Sitzungsgelder des Preisgerichts, das Honorar des Wettbewerbsbetreuers, die Kosten des Modellbaus sowie die Preisgelder). Im normalen Leben kennt man das nicht: Ein Wirtschaftsunternehmen als Weihnachtsmann, das in selbstloser Weise eine arme Gemeinde sponsert. Oder doch eher die nüchtern kalkulierte Absicht, für billiges Geld an ein millionenschweres Geschäftsvolumen „in bester Entringer Lage“ zu kommen? Ist es nicht blauäugig, wenn die Gemeinde sich vorbehaltlos rühmt, die Kreisbau GmbH als Kooperationspartner gewonnen zu haben? Und ist es neuestens ein Qualitätskriterium, dass eine Firma unbesehen genommen werden kann, an der die Gemeinde Ammerbuch beteiligt ist (mit satten 0,48 % übrigens, die Hauptanteile halten der Kreis, die Kreissparkasse und die Stadt Tübingen)? Herr Scheinhardt (Geschäftsführer), der an der Sitzung teilgenommen hat, wird es nicht versäumt haben, mit preisenden Worten sein Unternehmen und dessen stupende Leistungsfähigkeit vorzustellen und huldvoll die angetragene und sehr vermögenswerte Option auf 40% des Areals entgegenzunehmen. Nur: eine Alternative wurde wohl gar nicht in Betracht gezogen, die Kreisbaugesellschaft mbH war für die Gemeinde Ammerbuch „der Partner der Wahl“. Man wundert sich, man wundert sich …! Und beginnt zu ahnen, dass womöglich die Kreisbau GmbH der eigentliche Takt- und Ideengeber gewesen ist, der Text der Sitzungsvorlage lässt diesen Schluss zu, denn es ist die Kreisbau, die „eine gute soziale Durchmischung der neu entstehenden Wohnbebauung“ anstrebt, nicht die Gemeinde. Wer hat denn hier wem die Feder geführt? Vom eilends festgesetzten Preis darf man vermuten, dass er subventioniert ist. Für die übrigen 60% stehen die Preise nämlich nicht fest, denn „die entsprechende Preisbildung wird erst nach der Fortschreibung der Bodenrichtwerte erfolgen“. [Das ist möglicherweise falsch, siehe dazu unten den Bericht über die Einwohnerversammlung]. Ob irgendwer damit rechnet, sie könnten unter 400€ / qm liegen? Man wird genau hinsehen müssen, wenn die (offenbar notariell noch nicht abgesicherte) Option gezogen wird, ob eine derartige Sache mit europäischem und deutschem Vergabe- und Wettbewerbsrecht vereinbar ist oder ob man dieses Vorgehen nicht auch als verdeckte Subvention oder eine nicht ganz astreine Vorteilsgewährung interpretieren kann.

Wie auch immer, es gilt: Wer zahlt, schafft an! Natürlich war die Kreisbau auch im Preisgericht vertreten – und da verwundert es kaum noch, dass ausgerechnet der Entwurf mit der brutalstmöglichen Verdichtung gewann! Durch seine ungehobelten Blöcke vornehmlich am Friedhof erfüllt er alle, aber auch alle (finanziellen) Interessen eines Bauinvestors an „verdichtetem Geschosswohnungsbau“, aber mit einer behutsamen, rücksichtsvollen und angepassten Dorfentwicklung hat diese Form der Massenmenschenhaltung wenig bis nichts zu tun!

Halten wir als erstes Fazit fest: Das wirtschaftliche Interesse der Kreisbau GmbH dominiert die Planung von Anfang an. Ihr verdankt man diesen hypertrophen „Verdichtungswahn“, dessen Resultat bei einem Großteil der Bevölkerung blankes Entsetzen und „allgemeine Ablehnung“ hervorruft.

Wie’s weiterging und wie der Stand ist: Vorgeschichte Teil 2